Der Verbandskasten ist ein Kasten oder Koffer, der Verbandmaterial zur Ersten Hilfe beinhaltet. Gefordert wird er im Straßenverkehr in jedem Auto und in Betrieben im Rahmen der Arbeitsschutzbestimmungen. Der Inhalt des Verbandskastens unterliegt genormten Bestimmungen, die in den verschiedenen DIN-Normen geregelt sind.
Hierbei sind vorrangig die DIN 13157 und die DIN 13169 zu benennen, die die Inhalte der Verbandskästen für den betrieblichen Arbeitsschutz regeln.
Anzahl der bereitzustellenden Verbandskästen in Betrieben
Die Anzahl der bereitzustellenden Erste-Hilfe-Kästen richtet sich nach der Betriebsgröße und die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 regelt die Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe sowie die Anforderungen an die Erste-Hilfe-Räume für die Einrichtung und die Betreibung von Arbeitsstätten.
Verwaltungs- und Handelsbetriebe | 1-50 Mitarbeiter | 1 kleiner Verbandskasten (DIN 13157) |
51-300 Mitarbeiter | 1 großer Verbandskasten (DIN 13169) | |
301-600 Mitarbeiter | 2 große Verbandskästen (DIN 13169) | |
je weitere 300 Mitarbeiter | 1 weiterer großer Verbandskasten (DIN 13169) | |
Herstellungs-, Verarbeitungsbetriebe und vergleichbare Betriebe |
1-20 Mitarbeiter | 1 kleiner Verbandskasten (DIN 13157) |
21-100 Mitarbeiter | 1 großer Verbandskasten (DIN 13169) | |
101-200 Mitarbeiter | 2 große Verbandskästen (DIN 13169) | |
je weitere 100 Mitarbeiter | 1 weiterer großer Verbandskasten (DIN 13169) |
Inhalt von einem Verbandskasten
Die Regelungen für den Inhalt der Verbandskästen sind eindeutig. Das Verbandsmaterial und das notwendige Zubehör um Erste Hilfe leisten zu können sind regelmäßig auf Vollständigkeit zu überprüfen.
Standardmäßig gehören so in einen Verbandkasten Heftpflaster, Wundschnellverbände, Pflasterstrips, Verbandpäckchen und Verbandtücher, Kompressen, Dreiecktuch, Schere, Fixierbinde, Vliesstofftuch sowie Einweghandschuhe. Zusätzlich sind Rettungsdecke, Augenkompresse, Netzverband und die Erste-Hilfe-Broschüre im Erste-Hilfe-Kasten. Ein Inhaltsverzeichnis erleichtert die Kontrolle auf Vollständigkeit der Materialien. Entsprechend den Bestimmungen können hierzu weitere Verbandmaterialien für die Erste-Hilfe-Leistung kommen. Diese Bestimmungen, einerseits geregelt durch die DIN können aber auch länderspezifisch ergänzt und erweitert sein. Hierbei ist für die Anschaffung von betrieblichen Verbandkästen oder Verbandschränken genaue Information beim Amt für Arbeitsschutz mit einzuholen.
Der Inhalt von Erste-Hilfe-Kästen oder Verbandschränken muss steril oder staubgeschützt verpackt sein. Offene und aufgerissene Verpackungen sind nicht mehr zu verwenden und müssen ersetzt werden. Die Vorschriften, die Menge und die Verpackungsform und Größe lassen sich für die beiden DIN – DIN 13157 und DIN 13169 aus der Tabelle ablesen. Auch die Materialien, die in den Erste-Hilfe-Kasten gehören, unterliegen genormten und vorgeschriebenen Bestimmungen. Bei der Befüllung oder Nachfüllung dieser wichtigen Kästen ist hierauf ebenfalls zu achten.
Das Verbandbuch zur Kontrolle
Für die Nachvollziehbarkeit der benutzten Erste-Hilfe-Utensilien, wann, wo und mit welcher Verletzung ist ein Verbandbuch von großem Nutzen. Hierbei lässt sich nicht nur der betriebliche Unfallschutz nachvollziehen, auch bei Unfallmeldungen und Nachfolgeschäden kann über ein Verbandbuch, wenn es zuverlässig geführt wird, schnell und einfach alles nachgeschlagen werden. Damit lässt sich auch nach der Nutzung des Erste-Hilfe-Kastens oder des Verbandsschrankes eine schnelle und unkomplizierte Auffüllung der verbrauchten Materialien durchführen.
Weitere Normen für Erste Hilfe Koffer
Neben den beiden wichtigen DIN-Normen der Verbandskästen zum betrieblichen Arbeitsschutz gibt es weitere Normen, die für die Bestückung der Rettungskästen wichtig sind. Diese sind neben dem betrieblichen Arbeitsschutz auch bestimmend für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung. Hierzu zählen die Vorschriften der DIN 14142, der DIN 13164 und der DIN 13167.[divider]