Unfälle und Verletzungen richtig dokumentieren.
Nach BG-Vorschirft A1 müssen Verletzungen und Unfälle in Betrieben und Behörden ordnungsgemäß dokumentiert werden. Auch die erbrachten Erste-Hilfe-Leistungen unterliegen der Dokumentationspfilcht des Unternehmers:
(6) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln.
(BGV A1 §24, Abs. 6)
Um dieser Aufzeichnungspflich nachzugehen empfiehlt sich ein Verbandbuch, mit dem Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden können.
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Verbandbuch Dokumentationsplicht
Folgende Angaben zum Unfall sind bei der Dokumentation von Erste-Hilfe Leistungen wichtig:
- Name des Verletzen
- Datum und Uhrzeit des Unfalls
- Arbeitsbereichs / Ort des Unfalls
- Unfallhergang
- Art und Unfamng der Verletzung
- Name der Zeugen
Folgende Angaben sind bei den Erste-Hilfe-Leistungen anzugeben:
- Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung
- Art und Weise der Erste-Hilfe Maßnahmen
- Arbeitsbereichs / Ort des Unfalls
- Name des Erste-Hilfe-Leistenden
Verbandbuch Aufbewahrungspflicht
Die Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen beträgt mindestens fünf Jahre. Alternativ zu der Aufzeichnung in einem Verbandbuch kann die Dokumentation auch über die elektronische Datenverarbeitung oder einer Kartei erfolgen.
Vorzüge der elektronischen Erfassung von Erste-Hilfe-Leistungen liegen in der Speicherung und Bearbeitung der Daten. Ein Verbandbuch in der Form eines PDFs vereinfacht die Dokumentation. PDFs lassen sich unter allen Betriebssystemen öffnen und bearbeiten. Der kostenlose Adobe-Reader ermöglicht das führen der Verbandbuch-PDF auf jedem PC. Dieses elektronische Verbandbuch kann bequem an Mitarbeiter versendet werden oder für den Verbandkasten ausgedruckt werden.
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